Diegelsberger Straße (2)

Zum Sachverhalt "Erstellung und Genehmigungen von Bebauungsplänen im Gewand "Dickne" im Einzelnen:

Nach eingehenden Vorbereitungen fanden im März 1950 Ortsbesichtigungen des Gemeinderates mit Vertretern des Innenministeriums Württemberg-Baden statt. (Das Land Baden-Württemberg gab es noch nicht). Die Beratungsstelle für Bebauungspläne beim Innenministerium hatte im Auftrag der Gemeinde- verwaltung einen Bebauungsvorschlag für das Gewand "Dickne" ausgearbeitet. Der Plan hierüber und das Geländemodell im Maßstab 1:1000 wurde am 31. März 1950 dem Gemeinderat vorgelegt.
Die gesamten Erschließungskosten einschließlich der Straßenanlagen wurden nach einer überschlägigen Berechnung des Gemeindebauamtes auf ca.150000,- DM veranschlagt.

 Dokument

Bereits im September 1950 wurde durch das Innenministerium Württemberg-Baden die erste Baugenehmigung für ein Anwesen in dem Gebiet des Bebauungsplans genehmigt. In dieser Baugenehmigung wurde ausdrücklich auf die anfallenden "Straßenkostenbeiträge" verwiesen, die im Baulastenbuch II der Gemeinde einzutragen sind hingewiesen.

- Auf diesen Vorgang kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zurück - .

 Dokument

Am 28. Febr. 1951 beschloss der Gemeinderat die Straßenbenennungen im Gewand "Dickne", nachdem das Katasteramt Göppingen nach dem Entwurf der Beratungsstelle für Bebauungsspläne beim Innenministerium die Bebauungspläne erstellt hatte. Im Einzelnen wurden die Straßen "Dickneweg", "Teckstraße", "Rechbergstraße", "Stuifenstraße" und "Diegelsberger Straße" einstimmig benannt.

 Dokument

Ortsbauplanerweiterung im Gewand "Dickne".

Am 19. Oktober 1951 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ebersbach folgenden Beschluß gefasst:
Der Gemeinderat hat am 31. März 1950 die bauliche Erschließung des Gewands "Dickne" nach dem von der Beratungsstelle für Bebauungspläne beim Innenministerium in Stuttgart gefertigten Bebauungsvorschlag beschlossen. Das Katasteramt Göppingen hat jetzt den endgültigen Baulinienplan einschl. der Längen- und Querschnittzeichnungen fertiggestellt. Der Baulinienplan entspricht dem Bebauungsvorschlag der Ortsbauplanberatungsstelle. Ohne nähere Aussprache wird vom Gemeinderat einstimmig

b e s c h l o s s e n :

1. Den Baulinienplan für das Gewand "Dickne" nach dem Lageplan und den Längenschnitten des Katasteramts Göppingen vom 11. Sept. 1951 festzustellen.
2. Dieses Gebiet in die Bauzone II (Wohnviertel) der Ortsbausatzung mit Bauzonenplan der Gemeinde Ebersbach vom 5. Nov. 1928 einzureihen. Gestattet werden eingeschossige Wohnhausbauten mit Dachausbauten. Es wird festgestellt, dass das Gelände im Besitz der Gemeinde Ebersbach ist und Bauplätze erst nach Vorlage entsprechender Baugesuche abgegeben werden. Da die Gemeinde Ebersbach eigene Bauzuständigkeit hat, erübrigt sich die Erlassung besonderer Bauvorschriften. Verlangt werden Wohngebäude mit rechteckigem Grundriss und Giebeldächern mit einer Neigung von ca. 47°.
3. Den Ortsbauplan eine Woche lang öffentlich aufzulegen und sodann die Aufsichtsbehörde um Genehmigung desselben zu bitten.

 Dokument

Am 14. März 1952 wurde im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung folgendes bekanntgegeben:

"Bebauungsplan im Gewand "Dickne". Die vom Gemeinderat am 19.10.1951 beschlossene Feststellung des Bebauungsplans für das Gewand "Dickne" nach dem Lageplan des Katasteramts Göppingen vom 11.09.1951 wurde durch Erlass des Innenministeriums Württemberg-Baden vom 21.02.1952 Nr.V Ho 470 genehmigt".

 Dokument

Am 23. Jan. 1953 wurde bereits über eine Erweiterung des Bebauungsplans "Dickne" im Gemeinderat Ebersbach beraten. Das seither erschlossene Baugelände sei nahezu bebaut und weiterer Bedarf erforderlich.
Die Beratungsstelle für Bebauungspläne im Regierungspräsidium Nordwürttemberg hatte bereits einen Baulinienplan ausgearbeitet, der eine Erweiterung nach Osten vorsah.
Es wurde sodann beschlossen beim Regierungspräsidium nochmals überprüfen zu lassen, ob eine Möglichkeit zur Erstellung weiterer Gebäude besteht.

 Dokument

Am 27. Febr. 1953 wurde nach einem erneuten Entwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart eine nochmalige Erweiterung sichergestellt. Der Planentwurf wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt und beschlossen, das Katasteramt Göppingen mit der Ausarbeitung der Bebauungspläne zu beauftragen.

 Dokument

Am 19. Mai 1954 hat das Katasteramt Göppingen den Bebauungsplan für den östlichen Teil des Gewands "Dickne" übergeben. Er entspricht dem von Herrn Reg. Baumeister Stoll am 20.01.1953 gefertigten Entwurf. Der Plan wird vom Vorsitzenden erläutert und vom Gemeinderat beraten und beschlossen.

 Dokument

Das Regierungspräsidium Nordwürttemberg hat mit Erlass Nr. I 5 Ho-2207 -1- Ebersbach/Fils/ vom 15.01.1955 die durch Beschluß des Gemeinderats vom 19.05.1954 festgestellte Erweiterung des Baulinienplanes im Gewand "Dickne" -östlicher Teil- unter der Voraussetzung genehmigt, dass der Gemeinderat noch die blaue Ergänzung des Planes vom 20.11.1954 beschließt.
Es handelte sich bei der blauen Ergänzung um 4 Baublöcke für Nebengebäude.
Diese Einzeichnung wurde vom Gemeinderat begrüßt und einstimmig verabschiedet.

 Dokument

Ausbau der Diegelsberger Straße
Am 21. Oktober 1960 wurde durch Gemeinderatsbeschluß festgestellt und beschossen:
. . . Damit kann die Fahrbahn der Diegelsberger Straße auf die vorgesehen Breite von 5 m hergestellt werden.

Damit steht auch fest, dass die Straße nie, wie von der Verwaltung behauptet, hätte auf 7 m ausgebaut werden müssen.
Hierzu müssen bei der Verwaltung auch Ausbaupläne vorhanden sein. Wir können uns nicht vorstellen, dass die Straße ohne jegliche Planung gebaut wurde.

Soweit die bisher ermittelten Vorgänge zu diesem Thema. Wobei die Suche nach den gesamten Unterlagen - in Archiven, verschiedenen Dienststellen bis zu einzelnen Ministerien des Landes - uns überlassen blieb. Eine Hilfe der Stadt war nicht gegeben, ganz im Gegenteil.

Seite:  1  2  3  4  5  6  7